Gemeindekirchenrat

Die Kirchengemeinde Wardenburg liegt in den Grenzen der politischen Gemeinde Wardenburg (mit Ausnahme des Ortsteils Klein-Bümmerstede). Die Gemeinde Wardenburg umfasst eine Fläche von 128 km² und 19 Ortsteile. Knapp 8500 evangelische Gemeindeglieder wohnen in der Gemeinde.
Die Kirchengemeinde besteht somit aus sehr unterschiedlich geprägten Gemeindeteilen und hat mit den drei Kirchen verschiedene kirchliche Orientierungspunkte.

Um dieser Vielfalt in der Gemeinde gerecht zu werden, hat der Gemeindekirchenrat die Kirchengemeinde in drei Pfarr- und Seelsorgebezirke mit jeweils einem entsprechenden Bezirksausausschuss eingeteilt:
  1. Wardenburg Ort, mit der Marienkirche,
  2. Wardenburg Land mit der Benthullener Kirche, 
  3. Hundsmühlen mit der Matthäus-Kirche.
Das gesamte Gremium des Gemeindekirchenrates trifft sich in der Regel jeden ersten Mittwoch im Monat abwechselnd in Wardenburg und in Hundsmühlen, die Sitzungen sind öffentlich. Die Bezirksausschüsse tagen zu unterschiedlichen Zeiten ebenfalls öffentlich.
Grundlage der Arbeit des Gemeindekirchenrates ist die Satzung: Alle grundsätzlichen Entscheidungen werden von dem Gemeindekirchenrat beschlossen. Die konkrete Behandlung von Aspekten und die Vorbereitung von Beschlüssen geschieht in Ausschüssen:
  1. In den drei Bezirksausschüssen, die sich direkt aus den Kirchenältesten der Bezirke zusammensetzen, werden Aspekte behandelt, die die jeweilige Kirche oder den betreffenden Seelsorgebezirk betreffen.

  2. Zu speziellen Themen hat der Gemeindekirchenrat Fachausschüsse gebildet, in denen Kirchenälteste je nach Interesse oder fachlichem Hintergrund zusammenarbeiten:
  • Bauausschuss 
  • Friedhofsausschuss
  • Finanzausschuss
  • Personalausschuss
  • Themen um die Arbeit mit Jugendlichen  und Kindern

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